Pressemitteilung
ÖDP-Kreisräte fordern Landrat zum Handeln auf
ÖDP-Kreisräte sind besorgt über gefährliche Ablagerung in der Deponie
In einem Schreiben an Landrat Huber fordern die ÖDP-Kreisräte Reinhard Retzer und Hubert Roßkothen, die Entfernung der gefährlichen Ablagerungen aus der Deponie anzuordnen - und das bevor die Verantwortlichkeiten geklärt sind: „Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass das Grundwasser gefährdet wird.“ Darüber hinaus richteten sie sich mit einem Fragenkatalog an Landrat Huber, um die Vorgänge von Seiten des Landratsamtes umfassend aufzuklären. Die Aussage, nach der das Grundwasser nicht gefährdet sei, obwohl gefährliche, unerlaubte Stoffe eingelagert wurden, können die beiden ÖDP-Politiker nicht nachvollziehen. „Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde ist für den Schutz des Allgemeingutes Wasser und dem Schutz der Menschen verantwortlich.“
Schreibeninhalt:
Gefährliche Ablagerungen in der Deponie der Firma Freudlsperger
Sehr geehrter Herr Landrat,
mit Besorgnis verfolgen wir die öffentliche Berichterstattung über die unerlaubte Ablagerung
von gefährlichen Stoffen in der Deponie der Firma Freudlsperger. Die Aussage, nach der das
Grundwasser nicht gefährdet sei, obwohl gefährliche, unerlaubte Stoffe eingelagert wurden,
können wir nicht nachvollziehen. Die Genehmigungsbehörden und Sie als deren
Amtsvorstand stehen nun in der Pflicht, die Vorgänge aufzuklären. Aus diesem Anlass bitten
wir um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen, die uns und auch sicher viele Bürger
bewegen:
1. Wie kann es geschehen, dass mehrere Tausend Tonnen gefährlichen Abfalls in besagter
Deponie abgelagert werden, ohne dass das Landratsamt als Genehmigungs- und
Aufsichtsbehörde etwas davon mitbekommt?
2. Welche Kontrollmechanismen von Seiten des Landratsamtes gegenüber dem Betreiber
einer Deponie existieren, um illegale Einlagerungen zu verhindern?
3. Sind die erforderlichen Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert
worden?
4. Wann und wie erfuhren die entsprechenden Stellen im Landratsamt von der
unrechtmäßigen Ablagerung und welche Maßnahmen wurden ergriffen?
ÖDP-Kreisräte Reinhard Retzer und Hubert Roßkothen
Unabhängig davon sehen wir die unbedingte Notwendigkeit, die umgehende Entfernung des
unerlaubt eingelagerten Materials anzuordnen. Und das, bevor die Verantwortlichkeiten
geklärt sind! Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass das Grundwasser gefährdet
wird. Nach Entfernung des schädlichen Materials ist zu untersuchen, inwieweit das darunter
befindliche Erdreich abzutragen ist. Daraus ergibt sich unsere letzte Frage.
5. Bis wann wird das unerlaubt eingelagerte Material entfernt und das darunterliegende
Erdreich auf Kontamination untersucht sein?